Aupair Society


Aupair Agentur Friendship

Die Mitglieder des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. haben sich auf Qualitätsstandards für Au-pair Versicherungsvermittler geeinigt. Ziel dieser Standards ist es, Au-pair Agenturen und Gasteltern die Auswahl verlässlicher und guter Versicherungspartner zu erleichtern.

Qualitätsstandards des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. für Au-pair Versicherungsvermittler.

Präambel

Die Versicherungsvermittler sehen sich bei der Einhaltung der Qualitätsstandards in Ihrer Verantwortung gegenüber Gott und den Menschen analog der Präambel des deutschen Grundgesetzes.

Ziel

Das Ziel dieser Qualitätsstandards besteht darin, Leitlinien und objektive Kriterien zu formulieren, die den Au-pair Agenturen und Gasteltern die Auswahl verläßlicher und guter Versicherungspartner erleichtern.

Die Standards sollen bei einem ordnungsgemäßen Ablauf des Au-pair-Aufenthaltes einen sinnvollen Schutz von Gasteltern und Au-pairs vor finanziellen Notsituationen bieten. Ein hochwertiger Versicherungsschutz ohne offensichtliche Versicherungslücken hilft den Au-pair Agenturen, eine wichtige Dienstleistung zu erbringen.

Formale Anforderungen

Die Au-Pair Produkte der Versicherer müssen hinsichtlich der Produktgestaltung den Anforderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und den Bestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entsprechen.

Für die Agenturen des Bundesverbandes Au-Pair Society e.V. sind bei der Empfehlung einer Versicherung folgende Kriterien zu beachten. Erfüllt ein Versicherungsvermittler eine diese Kriterien nicht, ist von einer Empfehlung Abstand zu nehmen:

  • In der Versicherungsbroschüre müssen neben den Leistungen auch die Leistungsausschlüsse in gleicher Größe herausgestellt werden. Lediglich die Nennung von Leistungsausschlüssen in den Versicherungsbedingungen ist nicht ausreichend.
  • Die Leistungsversprechen, die in der Broschüre genannt sind müssen mit den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genannten Leistungen bzw. Einschränkungen übereinstimmen.
  • Die AVBs müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss vorliegen. Dazu sind die AVBs fest mit dem Antrag zu verbinden, um sicher zu gewährleisten, daß die für ein Geschäft notwendigen Geschäftsbedingungen dem Kunden bei Abschluß vorliegen. Das "Kleingedruckte" kann Entscheidungskriterium für den Endkunden sein, besonders dann, wenn aus den sonstigen Leistungsübersichten nicht die letztendlichen Regelungen hervorgehen.
  • Die Gasteltern erhalten nach Abschluß der Versicherung eine Versicherungsbestätigung und nicht nur eine Durchschrift der Anmeldung. Nur so ist die tatsächliche Annahme der Anmeldung durch den Versicherer gewährleistet.
  • Auf dem Versicherungsschein müssen entsprechend den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die beteiligten Versicherer mit Faksimile genannt sein.
  • Das Au-pair erhält nach Abschluß der Versicherung eine Versicherungskarte, aus der Art und Umfang der Versicherung hervorgehen. Die Versichertenkarte muss außerdem eine Notrufnummer für Rückfragen enthalten.
  • Eine kundenfreundliche monatliche Beitragszahlung muß angeboten werden.

Inhaltliche Anforderungen

Generelle Anforderungen

Die Erstattung von Leistungen muss auch dann sichergestellt sein, wenn es beim Versicherungsnehmer zu einem Zahlungsverzug gekommen ist.

Erstattungsleistungen dürfen nicht grundsätzlich von einer vorherigen Genehmigung des Versicherers abhängig sein.

Anforderungen an die Krankenversicherung

Die Abrechnung von Arzt- und Zahnarztleistungen muss mindestens bis zum 1,7 fachen Satz der GOÄ bzw. bis zum 2,0 fachen Satz der GOZ versichert sein.

Versicherungsschutz muss bestehen für:

  • Ambulante Behandlungen einschließlich der Behandlung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Ärztlich verordnete Krankentransporte
  • Überführungskosten bei Tod bzw. Bestattungskosten
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Unfallbedingter Zahnersatz

Der Versicherungsvertrag muss eine eindeutige Nachleistungspflicht von mindestens 90 Tagen vorsehen. Au-pair und Gastfamilie werden vor etwaigen Ansprüchen des Krankenhauses geschützt, die entstehen, wenn der Behandlungszeitraum größer ist, als der Versicherungszeitraum.

Anforderungen an die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung muss neben Privathaftpflicht auch eine „Berufshaftpflicht“ enthalten, damit alle Tätigkeiten, die das Au-pair verrichtet versichert sind.

Die Gasteltern, deren Kinder und deren Eigentum dürrfen nicht grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Personenschäden an Gasteltern und deren Kindern müssen immer versichert sein. Sachschäden sollten zumindest zum Teil versicherbar sein. Die Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen sollte möglich sein.

Anforderungen an die Abschiebekostenversicherung

Eine Au-pair Versicherung sollte einen möglichst umfassenden und langen Schutz der Gastfamilie vor Abschiebekosten gewährleisten.

Anforderungen an die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung muss Leistungen im Todesfall und Leistungen im Invaliditätsfall vorsehen.

Wertekonsens

  • Ehrlichkeit im gesprochenen, unausgesprochenen Wort und Verhalten unter den Mitgliedern sowie gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
  • Ausdruck der Nächstenliebe durch höflichen, anerkennenden und respektvollen Umgang miteinander und zu Kunden und Geschäftspartnern.
  • Förderung des Vertrauens untereinander durch Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
  • Bereitschaft zu unentgeltlicher Mitarbeit zur Förderung der Au-pair Society

Die Versicherungsvermittler verpflichten sich zur Einhaltung dieser Qualitätsstandards. Dies wird durch unser Gütesiegel bestätigt.

Logo der Aupair Society


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