Aupair Society |
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Die Mitglieder des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. haben sich auf Qualitätsstandards für Au-pair Versicherungsvermittler geeinigt. Ziel dieser Standards ist es, Au-pair Agenturen und Gasteltern die Auswahl verlässlicher und guter Versicherungspartner zu erleichtern. Qualitätsstandards des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. für Au-pair Versicherungsvermittler.Präambel Die Versicherungsvermittler sehen sich bei der Einhaltung der Qualitätsstandards in Ihrer Verantwortung gegenüber Gott und den Menschen analog der Präambel des deutschen Grundgesetzes. Ziel Das Ziel dieser Qualitätsstandards besteht darin, Leitlinien und objektive Kriterien zu formulieren, die den Au-pair Agenturen und Gasteltern die Auswahl verläßlicher und guter Versicherungspartner erleichtern. Die Standards sollen bei einem ordnungsgemäßen Ablauf des Au-pair-Aufenthaltes einen sinnvollen Schutz von Gasteltern und Au-pairs vor finanziellen Notsituationen bieten. Ein hochwertiger Versicherungsschutz ohne offensichtliche Versicherungslücken hilft den Au-pair Agenturen, eine wichtige Dienstleistung zu erbringen. Formale AnforderungenDie Au-Pair Produkte der Versicherer müssen hinsichtlich der Produktgestaltung den Anforderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und den Bestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entsprechen. Für die Agenturen des Bundesverbandes Au-Pair Society e.V. sind bei der Empfehlung einer Versicherung folgende Kriterien zu beachten. Erfüllt ein Versicherungsvermittler eine diese Kriterien nicht, ist von einer Empfehlung Abstand zu nehmen:
Inhaltliche AnforderungenGenerelle Anforderungen Die Erstattung von Leistungen muss auch dann sichergestellt sein, wenn es beim Versicherungsnehmer zu einem Zahlungsverzug gekommen ist. Erstattungsleistungen dürfen nicht grundsätzlich von einer vorherigen Genehmigung des Versicherers abhängig sein. Anforderungen an die Krankenversicherung Die Abrechnung von Arzt- und Zahnarztleistungen muss mindestens bis zum 1,7 fachen Satz der GOÄ bzw. bis zum 2,0 fachen Satz der GOZ versichert sein. Versicherungsschutz muss bestehen für:
Der Versicherungsvertrag muss eine eindeutige Nachleistungspflicht von mindestens 90 Tagen vorsehen. Au-pair und Gastfamilie werden vor etwaigen Ansprüchen des Krankenhauses geschützt, die entstehen, wenn der Behandlungszeitraum größer ist, als der Versicherungszeitraum. Anforderungen an die Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung muss neben Privathaftpflicht auch eine „Berufshaftpflicht“ enthalten, damit alle Tätigkeiten, die das Au-pair verrichtet versichert sind. Die Gasteltern, deren Kinder und deren Eigentum dürrfen nicht grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Personenschäden an Gasteltern und deren Kindern müssen immer versichert sein. Sachschäden sollten zumindest zum Teil versicherbar sein. Die Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen sollte möglich sein. Anforderungen an die Abschiebekostenversicherung Eine Au-pair Versicherung sollte einen möglichst umfassenden und langen Schutz der Gastfamilie vor Abschiebekosten gewährleisten. Anforderungen an die Unfallversicherung Eine Unfallversicherung muss Leistungen im Todesfall und Leistungen im Invaliditätsfall vorsehen. Wertekonsens
Die Versicherungsvermittler verpflichten sich zur Einhaltung dieser Qualitätsstandards. Dies wird durch unser Gütesiegel bestätigt. Quelle: www.au-pair-standards.de
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