Häufige Fragen |
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1. Was bedeutet AuPair?Der AuPair-Gedanke ist ein interkulturelles Programm mit einer langen Tradition. Er fördert das Verständnis zwischen Nationen und trägt zur Völkerverständigung bei.Der Begriff "AuPair" kommt aus dem Französischen und bedeutet "auf Gegenseitigkeit". Ein junger Mensch wird Mitglied Ihrer Familie und nimmt an allen täglichen Dingen Ihres Lebens teil. Beide Seiten sammeln Erfahrungen, die oft zu einer langjährigen, freundschaftlichen Verbindung führen können. Das AuPair-Verhältnis beinhaltet, dass Ihr Gast in die Familienaktivitäten mit einbezogen wird, sowie an den gemeinsamen Mahlzeiten, Ausflügen und anderen sozialen Aktivitäten teilnimmt. Aus dem AuPair-Verhältnis sollen beide Partner einen Nutzen ziehen. Sie erhalten Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt und bieten als Gegenleistung dafür freie Kost und Logis. Das AuPair sollte bei vollem Familienanschluss eine ähnliche Stellung einnehmen wie ein Familienmitglied auf Zeit. Ihr AuPair-Mädchen oder -Junge bringt eine andere Kultur in Ihre Familie mit. Hinsichtlich Sprache, Esskultur oder sportlichen Aktivitäten werden Sie neue Erfahrungen machen. Ihre Kinder werden weltoffen und erfahren erste Kontakte mit fremden Sprachen und anderen Kulturen. 2. Wer bezahlt die An- und Abreise des AuPair´sDie An- und Abreise wird von Ihrem AuPair selbst bezahlt und gebucht, bzw. erfolgt über die Auslandsagentur. 3. Kann die Nationalität des AuPair´s frei gewählt werden?Die Wahl eines AuPairs einer bestimmten Nationalität ist leider nur bedingt möglich. Wir vermitteln zwar AuPairs aus vielen Ländern der Welt, haben jedoch nicht immer Bewerbungen eines AuPair´s des gewünschten Landes vorliegen. 4. Welche Vorteile ergeben sich durch ein AuPair?In erster Linie kümmert sich Ihr AuPair um Ihre Kinder und erledigt
leichte Hausarbeiten, ohne dabei die Putzfrau zu ersetzen. Ein grosser
Vorteil ist, dass Ihre Kinder in der gewohnten häuslichen Umgebung
bleiben und nicht in fremde Hände abgegeben werden müssen.
5. Wieviel Urlaub steht dem AuPair zu?Wird das AuPair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen,
steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu. Ansonsten
für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen. 6. Kann ich das AuPair mit in den Urlaub nehmen?Das AuPair-Visum gilt in allen EU-Ländern und in den Schengener-Staaten. Sollten Sie ein anderes Urlaubsland gewählt haben, erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei dem zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft über die entsprechenden Visabestimmungen, bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten. 7. Muss das AuPair einen Sprachkurs besuchen?Laut den Richtlinien des Europarates und der Bundesanstalt für
Arbeit ist die Teilnahme an einem Sprachkurs ein fester Bestandteil
eines AuPair-Aufenthaltes. 8. Was ist, wenn das AuPair einen Führerschein besitzt? Besitzt Ihr AuPair einen Führerschein, können Sie ihm
natürlich auch ein Auto zur Nutzung überlassen. 9. Muss das AuPair versichert werden?Die Gastfamilie muss sicherstellen, dass Ihr AuPair vom ersten Tag
seines Aufenthaltes an versichert ist. Im Falle eines Unfalls oder
einer Erkrankung sind Sie verpflichtet, alle anfallenden Kosten für
medizinische Behandlungen zu übernehmen. Daher schliessen Sie
bitte für Ihr AuPair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
ab. 10. Was muss nach Einreise des AuPair´s beachtet werden?Umgehend nach der Einreise melden Sie Ihr AuPair beim Einwohnermeldeamt
in der Bürgerberatung an. 11. Wie funktioniert das Vermittlungsverfahren?Nachdem Sie sich bei uns als Gastfamilie beworben haben und uns den
Familienfragebogen ausgefüllt zurückgeschickt haben, werden
wir Ihnen die Bewerbungsunterlagen eines geeigneten AuPairs zur Verfügung
stellen. Anhand dieser Bewerbungsunterlagen können Sie entscheiden,
ob Sie das/den Mädchen/Jungen bei sich in der Familie aufnehmen
wollen. 12. Kann eine Verwandte aus einem Nicht EU-Staat als AuPair eingeladen werden?Die Vorschriften der Bundesanstalt für Arbeit besagen ganz klar: "Aupair´s dürfen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Gastfamilie stehen". Allerdings besteht die Möglichkeit, die AuPair-Interessentin in eine andere Gastfamilie zu vermitteln. 13. Kann ein AuPair-Verhältnis gekündigt werden?Grundsätzlich ist ein AuPair-Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen durch beide Parteien kündbar. Bevor das AuPair-Verhältnis gekündigt wird, sollte jedoch ein Gespräch mit der zuständigen Agentur geführt werden. Oftmals besteht die Möglichkeit, die Probleme zu kären. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit einer Umvermittlung. D. h., sollte Ihr AuPair bedingt durch Heimweh oder aus anderen persönlichen Gründen frühzeitig den Aufenthalt in Deutschland abbrechen wollen oder Sie dem AuPair aus triftigem Grund kündigen müssen, werden wir Ihnen umgehend ein anderes AuPair vermitteln. 14. Kann das AuPair-Verhältnis verlängert werden?Nein. Ein AuPair-Aufenthalt in Deutschland ist auf zwölf Monate begrenzt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso kann ein AuPair-Aufenthalt in Deutschland nicht wiederholt werden. 15. Wie erkläre ich dem AuPair unsere Hausregeln?Klären Sie gleich am Anfang, welche Regeln in Ihrer Familie
gelten und warum. Stellen Sie von Anfang an klar, was Sie von Ihrem
AuPair erwarten. Ein schriftlicher Plan hilft oft Missverständnisse
zu vermeiden. Informieren Sie Ihr AuPair, wie Sie sich die Kinderbetreuung
vorstellen und welche konkreten Haushaltshilfen Sie wann und wie oft
erwarten. Wichtig ist auch dem AuPair zu erklären, wann z.B.
die Kinder fernsehen dürfen und welches Programm in Frage kommt.
16. Ist das AuPair sozialversicherungspflichtig?Nein! Es ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit eines AuPair´s bei Erfüllung der Kriterien (Aufnahme wie eine Haustochter, Mithilfe im Haushalt von bis zu fünf Stunden täglich bei freier Kost und Unterkunft, Taschengeld von nicht mehr als zur Zeit 260,- €) unter den Kriterien, die das Bundessozialgericht für die Annahme eines Betreuungsverhältnisses besonderer Art festgelegt hat, grundsätzlich sozialversicherungsfrei ist. |
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