Häufige Fragen


Aupair Agentur Friendship
  1. Was bedeutet AuPair?


  2. Wer bezahlt die An- und Abreise des AuPair´s


  3. Kann die Nationalität des AuPair´s frei gewählt werden?


  4. Welche Vorteile ergeben sich durch ein AuPair?


  5. Wieviel Urlaub steht dem AuPair zu?


  6. Kann ich das AuPair mit in Urlaub nehmen?


  7. Muß das AuPair einen Sprachkurs besuchen?


  8. Was ist, wenn das AuPair einen Führerschein besitzt?


  9. Muß das AuPair versichert werden?


  10. Was muß nach Anreise des AuPair´s beachtet werden?


  11. Wie funktioniert das Vermittlungsverfahren?


  12. Kann eine Verwandte aus einem Nicht-EU-Staat als AuPair eingeladen werden?


  13. Kann ein AuPair-Verhältnis gekündigt werden?


  14. Kann das AuPair-Verhältnis verlängert werden?


  15. Wie erkläre ich dem AuPair unsere Hausregeln?


  16. Ist das AuPair sozialversicherungspflichtig?









1. Was bedeutet AuPair?

Der AuPair-Gedanke ist ein interkulturelles Programm mit einer langen Tradition. Er fördert das Verständnis zwischen Nationen und trägt zur Völkerverständigung bei.

Der Begriff "AuPair" kommt aus dem Französischen und bedeutet "auf Gegenseitigkeit".

Ein junger Mensch wird Mitglied Ihrer Familie und nimmt an allen täglichen Dingen Ihres Lebens teil. Beide Seiten sammeln Erfahrungen, die oft zu einer langjährigen, freundschaftlichen Verbindung führen können.

Das AuPair-Verhältnis beinhaltet, dass Ihr Gast in die Familienaktivitäten mit einbezogen wird, sowie an den gemeinsamen Mahlzeiten, Ausflügen und anderen sozialen Aktivitäten teilnimmt.

Aus dem AuPair-Verhältnis sollen beide Partner einen Nutzen ziehen. Sie erhalten Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt und bieten als Gegenleistung dafür freie Kost und Logis. Das AuPair sollte bei vollem Familienanschluss eine ähnliche Stellung einnehmen wie ein Familienmitglied auf Zeit.

Ihr AuPair-Mädchen oder -Junge bringt eine andere Kultur in Ihre Familie mit.

Hinsichtlich Sprache, Esskultur oder sportlichen Aktivitäten werden Sie neue Erfahrungen machen. Ihre Kinder werden weltoffen und erfahren erste Kontakte mit fremden Sprachen und anderen Kulturen.




2. Wer bezahlt die An- und Abreise des AuPair´s

Die An- und Abreise wird von Ihrem AuPair selbst bezahlt und gebucht, bzw. erfolgt über die Auslandsagentur.




3. Kann die Nationalität des AuPair´s frei gewählt werden?

Die Wahl eines AuPairs einer bestimmten Nationalität ist leider nur bedingt möglich. Wir vermitteln zwar AuPairs aus vielen Ländern der Welt, haben jedoch nicht immer Bewerbungen eines AuPair´s des gewünschten Landes vorliegen.




4. Welche Vorteile ergeben sich durch ein AuPair?

In erster Linie kümmert sich Ihr AuPair um Ihre Kinder und erledigt leichte Hausarbeiten, ohne dabei die Putzfrau zu ersetzen. Ein grosser Vorteil ist, dass Ihre Kinder in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben und nicht in fremde Hände abgegeben werden müssen.

Wenn Sie Kinder im Kleinkindalter haben, ermöglicht Ihnen Ihr AuPair, dass Sie ohne Sorgen halbtags aus dem Haus gehen können. Sie haben somit die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren.

Haben Sie ein Baby, kann es in vertrauter Umgebung zuhause bleiben und wird in seinem natürlichen Rhythmus nicht gestört.

Sind Ihre Kinder schon älter, holt das AuPair sie von der Schule oder dem Kindergarten ab, bereitet einfache Mahlzeiten zu, hilft bei den Hausaufgaben oder spielt mit ihnen. Zum Arzttermin, zum Sport oder zum Musikunterricht kann Ihr AuPair die Kinder begleiten und entlastet Sie in Ihrem Tagesablauf.

Auch im Krankheitsfall Ihrer Kinder ist immer jemand da, der Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit pflegen und betreuen kann. Somit wäre eine Berufstätigkeit wieder möglich.





5. Wieviel Urlaub steht dem AuPair zu?

Wird das AuPair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu. Ansonsten für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen.

Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das AuPair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z.B.: Betreuung der Kinder usw.). Ein Familieurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub für das AuPair, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht.




6. Kann ich das AuPair mit in den Urlaub nehmen?

Das AuPair-Visum gilt in allen EU-Ländern und in den Schengener-Staaten. Sollten Sie ein anderes Urlaubsland gewählt haben, erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei dem zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft über die entsprechenden Visabestimmungen, bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten.




7. Muss das AuPair einen Sprachkurs besuchen?

Laut den Richtlinien des Europarates und der Bundesanstalt für Arbeit ist die Teilnahme an einem Sprachkurs ein fester Bestandteil eines AuPair-Aufenthaltes.

Die Kosten des Sprachkurses trägt das AuPair. Die Gastfamilie soll das AuPair für die Dauer des Besuches dieser Fortbildungsmaßnahme von den Haushaltspflichten freistellen und die Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Erreichung der Sprachschule tragen.




8. Was ist, wenn das AuPair einen Führerschein besitzt?

Besitzt Ihr AuPair einen Führerschein, können Sie ihm natürlich auch ein Auto zur Nutzung überlassen.

Beachten Sie jedoch, dass das AuPair für keinerlei Schäden, die durch den Fahrzeuggebrauch entstehen, haftet. Zudem muss der Führerschein des AuPair´s nach Ablauf der ersten drei Monate vom Straßenverkehrsamt genehmigt und für den Zeitraum des Aufenthaltes verlängert werden.




9. Muss das AuPair versichert werden?

Die Gastfamilie muss sicherstellen, dass Ihr AuPair vom ersten Tag seines Aufenthaltes an versichert ist. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung sind Sie verpflichtet, alle anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen zu übernehmen. Daher schliessen Sie bitte für Ihr AuPair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.

Bitte informieren Sie sich genau über die Leistungen der Versicherung. Informationen bezüglich geeigneter AuPair-Versicherer erhalten Sie bei uns (siehe auch unter Service / Versicherung).




10. Was muss nach Einreise des AuPair´s beachtet werden?

Umgehend nach der Einreise melden Sie Ihr AuPair beim Einwohnermeldeamt in der Bürgerberatung an.

Anschliessend muss die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt beantragt werden.

Vor Ablauf von 3 Monaten müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung beim Ausländeramt verlängern lassen. Alle hierfür anfallenden Kosten werden von Ihnen übernommen.




11. Wie funktioniert das Vermittlungsverfahren?

Nachdem Sie sich bei uns als Gastfamilie beworben haben und uns den Familienfragebogen ausgefüllt zurückgeschickt haben, werden wir Ihnen die Bewerbungsunterlagen eines geeigneten AuPairs zur Verfügung stellen. Anhand dieser Bewerbungsunterlagen können Sie entscheiden, ob Sie das/den Mädchen/Jungen bei sich in der Familie aufnehmen wollen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es empfehlenswert ist, persönlich Kontakt zu dem AuPair aufzunehmen, um festzustellen, ob die Bewerberin oder der Bewerber in Ihre Familie passt.

Sollten Sie mit unseren Vorschlägen nicht einverstanden sein, schicken Sie bitte die Unterlagen zurück. Sie erhalten dann weitere Bewerbungen.

Haben Sie sich für ein AuPair entschieden, schreiben Sie einen Einladungsbrief an das AuPair. Schön wäre es, wenn Sie dem offiziellen Einladungsbrief einen persönlichen Brief und ein Foto Ihrer Familie beilegen würden. Diese Unterlagen senden Sie bitte direkt an uns. Wir werden sie mit dem entsprechenden Informationsmaterial unserer Agentur an das AuPair bzw. an unsere Partneragenturen weiterleiten. Zudem erhält das AuPair eine Kopie Ihres Familienfragebogens.

Nach Auswahl eines für Sie passenden AuPairs erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Grundgebühr in Höhe von 105,00 €.

Ist das Heimatland des AuPair´s nicht Mitglied der Europäischen Union, muss eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragt werden. Das Visum wird von Ihrem zukünftigen AuPair bei der zuständigen Deutschen Botschaft beantragt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Beantragung eines Visums bis zu 8 Wochen dauern kann.

Wir werden durch unsere Partneragenturen über den Anreisetermin informiert und geben Ihnen diese Information unverzüglich weiter.




12. Kann eine Verwandte aus einem Nicht EU-Staat als AuPair eingeladen werden?

Die Vorschriften der Bundesanstalt für Arbeit besagen ganz klar: "Aupair´s dürfen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Gastfamilie stehen". Allerdings besteht die Möglichkeit, die AuPair-Interessentin in eine andere Gastfamilie zu vermitteln.




13. Kann ein AuPair-Verhältnis gekündigt werden?

Grundsätzlich ist ein AuPair-Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen durch beide Parteien kündbar. Bevor das AuPair-Verhältnis gekündigt wird, sollte jedoch ein Gespräch mit der zuständigen Agentur geführt werden. Oftmals besteht die Möglichkeit, die Probleme zu kären. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit einer Umvermittlung. D. h., sollte Ihr AuPair bedingt durch Heimweh oder aus anderen persönlichen Gründen frühzeitig den Aufenthalt in Deutschland abbrechen wollen oder Sie dem AuPair aus triftigem Grund kündigen müssen, werden wir Ihnen umgehend ein anderes AuPair vermitteln.




14. Kann das AuPair-Verhältnis verlängert werden?

Nein. Ein AuPair-Aufenthalt in Deutschland ist auf zwölf Monate begrenzt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso kann ein AuPair-Aufenthalt in Deutschland nicht wiederholt werden.




15. Wie erkläre ich dem AuPair unsere Hausregeln?

Klären Sie gleich am Anfang, welche Regeln in Ihrer Familie gelten und warum. Stellen Sie von Anfang an klar, was Sie von Ihrem AuPair erwarten. Ein schriftlicher Plan hilft oft Missverständnisse zu vermeiden. Informieren Sie Ihr AuPair, wie Sie sich die Kinderbetreuung vorstellen und welche konkreten Haushaltshilfen Sie wann und wie oft erwarten. Wichtig ist auch dem AuPair zu erklären, wann z.B. die Kinder fernsehen dürfen und welches Programm in Frage kommt.

Zudem sollten Sie die Telefonbenutzung durch Ihr AuPair klar festlegen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihr AuPair gerne mal zu Hause anruft. Erklären Sie dem AuPair, was so ein Telefonat kostet und machen Sie ihm deutlich, dass Stundengespräche deshalb nicht möglich sind.

Sollte Ihr AuPair einen Freund haben, legen Sie klare Spielregeln fest. z.B. wann Besuche gestattet sind und wann nicht. Sprechen Sie mit Ihrem AuPair darüber, was Sie möchten oder nicht. Regeln Sie die Besuche in Ihrem Haus z.B. zu welchen Zeiten (nie während der Dienstzeit), wie lange usw.




16. Ist das AuPair sozialversicherungspflichtig?

Nein! Es ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit eines AuPair´s bei Erfüllung der Kriterien (Aufnahme wie eine Haustochter, Mithilfe im Haushalt von bis zu fünf Stunden täglich bei freier Kost und Unterkunft, Taschengeld von nicht mehr als zur Zeit 260,- €) unter den Kriterien, die das Bundessozialgericht für die Annahme eines Betreuungsverhältnisses besonderer Art festgelegt hat, grundsätzlich sozialversicherungsfrei ist.

Powered by Andreas Bille