Aupair Agentur Friendship

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSGRUNDLAGE

Der Inhalt der AuPair Agentur friendship ergibt sich im einzelnen aus der Broschüre das "AuPair-Familienprogramms", den Informationen auf der Website und den Merkblättern der Bundesanstalt für Arbeit. Die Gastfamilie erklärt durch Ihre Anmeldung, mit den daraus resultierenden Bedingungen und Richtlinien einverstanden zu sein.
"Das AuPair-Verhältnis ist ein auf eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit." (Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeit)

2. LEISTUNGSPFLICHTEN DER AGENTUR

2.1

Die Tätigkeit der AuPair Agentur friendship beschränkt sich auf:

  • Die Anwerbung und ordnungsgemäße Vermittlung eines ausländischen Bewerbers in eine deutsche Gastfamilie.
  • Auf die Unterstützung bei der Abwicklung behördlicher Formalitäten.
  • Auf Beratung bei Problemen während des Aufenthalts.

2.2

Die persönlichen Angaben des AuPair-Bewerbers erfolgen auf Mitteilung des Bewerbers oder der zuständigen ausländischen Partneragentur.
AuPair Agentur friendship überprüft die Angaben nach besten Wissen und Gewissen.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird allerdings nicht übernommen.

3. HAFTUNG

AuPair Agentur friendship übernimmt keinerlei Haftung für Schäden (z. B. Telefonkosten, Arztbesuche die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind), die das AuPair mittelbar oder unmittelbar verursacht, weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadenersatzansprüche gegen AuPair Agentur friendship geltend gemacht werden. AuPair Agentur friendship übernimmt keine Kosten für An- und Abreise sowie für evtl. Abschiebung des Au-Pairs.

4. GEBÜHREN UND KOSTEN

4.1
Kostenloser Service

  • Aufnahme als Gastfamilie (Familien-Fragebogen).
  • Die Zusendung von Bewerbungsunterlagen geeigneter AuPairs.
  • Unterstützung bei behördlichen Formalitäten.
  • Vorschlag einer geeigneten Versicherung für Ihr AuPair
  • Beratung bei Fragen und Problemen bzgl. des AuPair-Aufenthalts.

4.2
Vermittlungsgebühr

  • Die 1. Teilrechnung in Höhe von 185,00 Euro wird fällig nach Rücksendung des unterschriebenen Au-Pair Vertrages sowie des offiziellen Einladungsbriefes durch die Gastfamilie.
  • Die 2. Teilrechnung in Höhe von 185,00 Euro wird fällig nach Rücksendung des vom AuPair unterschriebenen AuPair Vertrages an die Gastfamilie.
  • Der Ausgleich der Rechnungen erfolgt im Lastschriftverfahren.

4.3
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vermittlungsgebühr um die Bezahlung einer Dienstleistung handelt, die fällig wird, wenn die Dienstleistung erbracht wurde.

4.4
Gebühren im Überblick

  • Vermittlung eines AuPairs für 10 bis 12 Monate 370,00 Euro inklusive 19% MwSt.
  • Vermittlung eines Kurzzeit-/ Sommer-AuPairs (1 bis 3 Monate) Gebühr in Höhe von 120,00 Euro inklusive 19 %MwSt. (fällig vor Anreise des AuPairs)
  • Vertragsausstellung für ein AuPair, das Sie selbst gefunden haben, Gebühr in Höhe von 120,00 Euro inklusive 19% MwSt. (fällig sofort nach Erledigung der Formalitäten)

4.5
Bearbeitungsgebühr bei vorzeitigem Rücktritt der Gastfamilie

Wurden bereits Maßnahmen von AuPair Agentur friendship für den Vertrag getroffen (Zusendung des AuPair-Vertrages, Zusage gegenüber dem AuPair) und die Gastfamilie tritt zu diesem Zeitpunkt von der Vermittlung zurück aus Gründen, die nicht im Verschulden der Agentur liegen, so wird eine Bearbei-tungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Vermittlungsgebühr fällig, ohne dass es von Seiten der AuPair-Vermittlung eines Nachweises über entstandene Kosten bedarf. Die Bearbeitungsgebühr ist sofort nach Rechnungsstellung auf das Konto von AuPair Agentur friendship zu überweisen oder durch Verrechnungsscheck zu begleichen.

4.6
Bei Nichteintreffen des AuPairs

Sollte das AuPair von der Vermittlung zurücktreten oder nachweislich nicht in der Gastfamilie ankommen, vermittelt die AuPair Agentur friendship Ihnen umgehend kostenlos ein neues AuPair, wenn die 2. Teilrechnung von Ihnen bereits bezahlt wurde.

5. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES AUPAIR-VERHÄLTNISSES

5.1
Das AuPair-Verhältnis ist ein auf eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit (Bestimmungen der Bundesanstalt). Ausgenommen den Fall einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) kann es während seiner Laufzeit weder vom AuPair noch von der Gastfamilie einseitig durch Kündigung, sondern nur im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet werden (Auflösungsvertrag).

5.2
Kündigt die Gastfamilie aus persönlichen Gründen, so ist sie verpflichtet, AuPair Agentur friendship un-verzüglich unter Angabe der Kündigungsgründe telefonisch oder schriftlich zu informieren. Die Gastfami-lie ist ferner verpflichtet, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Wünschenswert wäre, dass sich beide Seiten darauf einigen, dass das AuPair-Verhältnis solange bestehen bleibt, bis eine neue Gastfamilie gefunden wird. Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem AuPair sämtliche Leistungen einschließlich des Taschengeldes bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist ab Ausspruch oder schriftlicher Abfassung der Kündigung weiter zu gewähren.

5.3
Bei Auflösung des AuPair-Verhältnisses im ersten Monat nach Einreise des AuPairs, erhalten Sie von AuPair Agentur friendship auf Wunsch weitere AuPair-Vorschläge, wenn die 2. Teilrechnung von Ihnen bezahlt wurde. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche gegen-über AuPair Agentur friendship geltend gemacht werden. Wir sind selbstverständlich bemüht, für Sie so schnell wie möglich eine neue passende Bewerberin zu finden, eine Garantie auf ein Ersatz-AuPair kann allerdings nicht abgeleitet werden.

6. UMVERMITTLUNG/ WECHSEL IN EINE NEUE GASTFAMILIE

6.1
Bei einem Wechsel des AuPairs in eine neue Gastfamilie, trägt diese die Fahrtkosten für die Anreise, das selbe gilt für Vorstellungsgespräche oder -besuche bei neuen Gastfamilien.

6.2
Für eine Umvermittlung des AuPairs benötigen Sie einen AuPair-Vertrag, den wir Ihnen nach Erstattung der Vermittlungsgebühr unverzüglich ausstellen.

6.3
Das AuPair darf seine Tätigkeit erst ausüben, wenn eine erneute Arbeitserlaubnis erteilt und die neue Gastfamilie in den Reisepass des AuPairs eingetragen wurde.

7. BESUCHSRECHT DER AUPAIR-BEWERBERINNEN

7.1
Sollten Sie eine AuPair-Bewerberin aus den EU-Staaten oder aus den ehemaligen Balkanstaaten (Ungarn, Tschechien, Slovakien, Slowenien, Polen, Lettland, Estland, Litauen und Bulgarien) vorab als Gast zu sich einladen wollen, sind die Kosten für Hin- und Rückreise zwecks Abholung des Visums von der Gastfamilie zu tragen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nur um einen Besuch handeln sollte, bei dem weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis vorliegt und der Besuch nur zum gegenseitigen Kennenlernen im Hinblick auf ein angestrebtes AuPair-Verhältnis dienen sollte.

8.TREUERABATT

Wiederholerfamilien gewährt die AuPair Agentur friendship einen Rabatt von 15% auf die Vermittlungs-gebühr.

9. DATENSCHUTZ

9.1
Sie sind als Gastfamilie damit einverstanden, dass die persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlung weitergegeben sowie zur Datensicherung in unserem Büro erfasst und gespeichert werden.

9.2
Weiterhin sind Sie damit einverstanden, das Ihre Adresse sowie Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an andere AuPair Familien oder AuPairs weitergegeben werden. Grundlage sind die geltenden gesetzlichen Richtlinien zur Speicherung und Sicherung von Daten.

10. RECHTSWAHL

Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen AuPair Agentur friendship AuPair Service und der Gastfamilie unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Paderborn.

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