Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. VERTRAGSGRUNDLAGE
Der Inhalt der AuPair Agentur friendship
ergibt sich im einzelnen aus der Broschüre das "AuPair-Familienprogramms",
den Informationen auf der Website und den Merkblättern der Bundesanstalt
für Arbeit. Die Gastfamilie erklärt durch Ihre Anmeldung, mit den
daraus resultierenden Bedingungen und Richtlinien einverstanden zu
sein.
"Das AuPair-Verhältnis ist ein auf
eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer
Art. Es endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit." (Bestimmungen
der Bundesanstalt für Arbeit)
2. LEISTUNGSPFLICHTEN DER AGENTUR
2.1
Die Tätigkeit der AuPair Agentur
friendship beschränkt sich auf:
- Die Anwerbung und ordnungsgemäße Vermittlung
eines ausländischen Bewerbers in eine deutsche Gastfamilie.
- Auf die Unterstützung bei der Abwicklung behördlicher
Formalitäten.
- Auf Beratung bei Problemen während des Aufenthalts.
2.2
Die persönlichen Angaben des AuPair-Bewerbers erfolgen auf Mitteilung des Bewerbers oder
der zuständigen ausländischen Partneragentur.
AuPair Agentur friendship überprüft die Angaben nach besten Wissen
und Gewissen.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird
allerdings nicht übernommen.
3. HAFTUNG
AuPair Agentur friendship übernimmt
keinerlei Haftung für Schäden (z. B. Telefonkosten, Arztbesuche die
nicht durch die Versicherung abgedeckt sind), die das AuPair mittelbar
oder unmittelbar verursacht, weder gegenüber der Gastfamilie noch
gegenüber Dritten. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung
zustande kommen, können daraus keine Schadenersatzansprüche gegen
AuPair Agentur friendship geltend gemacht werden. AuPair Agentur friendship
übernimmt keine Kosten für An- und Abreise sowie für evtl. Abschiebung
des Au-Pairs.
4. GEBÜHREN UND KOSTEN
4.1
Kostenloser Service
- Aufnahme als Gastfamilie (Familien-Fragebogen).
- Die Zusendung von Bewerbungsunterlagen geeigneter
AuPairs.
- Unterstützung bei behördlichen Formalitäten.
- Vorschlag einer geeigneten Versicherung für Ihr
AuPair
- Beratung bei Fragen und Problemen bzgl. des AuPair-Aufenthalts.
4.2
Vermittlungsgebühr
- Die 1. Teilrechnung in Höhe von 185,00 Euro wird
fällig nach Rücksendung des unterschriebenen Au-Pair Vertrages sowie
des offiziellen Einladungsbriefes durch die Gastfamilie.
- Die 2. Teilrechnung in Höhe von 185,00 Euro wird
fällig nach Rücksendung des vom AuPair unterschriebenen AuPair Vertrages
an die Gastfamilie.
- Der Ausgleich
der Rechnungen erfolgt im Lastschriftverfahren.
4.3
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vermittlungsgebühr
um die Bezahlung einer Dienstleistung handelt, die fällig wird, wenn
die Dienstleistung erbracht wurde.
4.4
Gebühren im Überblick
- Vermittlung eines AuPairs
für 10 bis 12 Monate 370,00 Euro inklusive 19% MwSt.
- Vermittlung eines Kurzzeit-/ Sommer-AuPairs (1 bis 3 Monate) Gebühr in Höhe von
120,00 Euro inklusive 19 %MwSt. (fällig vor Anreise des AuPairs)
- Vertragsausstellung für ein AuPair, das Sie selbst
gefunden haben, Gebühr in Höhe von 120,00 Euro inklusive 19% MwSt.
(fällig sofort nach Erledigung der Formalitäten)
4.5
Bearbeitungsgebühr bei vorzeitigem Rücktritt der Gastfamilie
Wurden bereits Maßnahmen von AuPair Agentur friendship für den Vertrag
getroffen (Zusendung des AuPair-Vertrages,
Zusage gegenüber dem AuPair) und die Gastfamilie tritt zu diesem Zeitpunkt
von der Vermittlung zurück aus Gründen, die nicht im Verschulden der
Agentur liegen, so wird eine Bearbei-tungsgebühr
in Höhe von 50% der vereinbarten Vermittlungsgebühr fällig, ohne dass
es von Seiten der AuPair-Vermittlung eines Nachweises über entstandene Kosten
bedarf. Die Bearbeitungsgebühr ist sofort nach Rechnungsstellung auf
das Konto von AuPair Agentur friendship zu überweisen oder durch Verrechnungsscheck
zu begleichen.
4.6
Bei Nichteintreffen des AuPairs
Sollte das AuPair von der Vermittlung zurücktreten oder nachweislich
nicht in der Gastfamilie ankommen, vermittelt die AuPair Agentur friendship
Ihnen umgehend kostenlos ein neues AuPair, wenn die 2. Teilrechnung
von Ihnen bereits bezahlt wurde.
5. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES AUPAIR-VERHÄLTNISSES
5.1
Das AuPair-Verhältnis ist ein auf eine bestimmte
Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es endet
nach Ablauf der vereinbarten Zeit (Bestimmungen der Bundesanstalt).
Ausgenommen den Fall einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
(§ 626 BGB) kann es während seiner Laufzeit weder vom AuPair noch
von der Gastfamilie einseitig durch Kündigung, sondern nur im gegenseitigen
Einvernehmen vorzeitig beendet werden (Auflösungsvertrag).
5.2
Kündigt die Gastfamilie aus persönlichen Gründen, so ist sie verpflichtet,
AuPair Agentur friendship un-verzüglich
unter Angabe der Kündigungsgründe telefonisch oder schriftlich zu
informieren. Die Gastfami-lie ist ferner verpflichtet, eine Kündigungsfrist
von zwei Wochen einzuhalten. Wünschenswert wäre, dass sich beide Seiten
darauf einigen, dass das AuPair-Verhältnis
solange bestehen bleibt, bis eine neue Gastfamilie gefunden wird.
Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem AuPair sämtliche Leistungen
einschließlich des Taschengeldes bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist
ab Ausspruch oder schriftlicher Abfassung der Kündigung weiter zu
gewähren.
5.3
Bei Auflösung des AuPair-Verhältnisses im
ersten Monat nach Einreise des AuPairs, erhalten Sie von AuPair Agentur
friendship auf Wunsch weitere AuPair-Vorschläge,
wenn die 2. Teilrechnung von Ihnen bezahlt wurde. Sollte trotz aller
Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine
Schadensersatzansprüche gegen-über AuPair Agentur friendship geltend gemacht werden.
Wir sind selbstverständlich bemüht, für Sie so schnell wie möglich
eine neue passende Bewerberin zu finden, eine Garantie auf ein Ersatz-AuPair kann allerdings nicht abgeleitet werden.
6. UMVERMITTLUNG/ WECHSEL IN EINE
NEUE GASTFAMILIE
6.1
Bei einem Wechsel des AuPairs in eine neue
Gastfamilie, trägt diese die Fahrtkosten für die Anreise, das
selbe gilt für Vorstellungsgespräche oder -besuche bei neuen
Gastfamilien.
6.2
Für eine Umvermittlung des AuPairs
benötigen Sie einen AuPair-Vertrag, den
wir Ihnen nach Erstattung der Vermittlungsgebühr unverzüglich ausstellen.
6.3
Das AuPair darf seine Tätigkeit erst ausüben, wenn eine erneute Arbeitserlaubnis
erteilt und die neue Gastfamilie in den Reisepass des AuPairs eingetragen wurde.
7. BESUCHSRECHT DER AUPAIR-BEWERBERINNEN
7.1
Sollten Sie eine AuPair-Bewerberin aus den
EU-Staaten oder aus den ehemaligen Balkanstaaten (Ungarn, Tschechien,
Slovakien, Slowenien, Polen, Lettland, Estland, Litauen
und Bulgarien) vorab als Gast zu sich einladen wollen, sind die Kosten
für Hin- und Rückreise zwecks Abholung des Visums von der Gastfamilie
zu tragen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nur um einen
Besuch handeln sollte, bei dem weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis
vorliegt und der Besuch nur zum gegenseitigen Kennenlernen im Hinblick auf ein angestrebtes AuPair-Verhältnis dienen sollte.
8.TREUERABATT
Wiederholerfamilien gewährt die AuPair
Agentur friendship einen Rabatt von 15% auf die Vermittlungs-gebühr.
9. DATENSCHUTZ
9.1
Sie sind als Gastfamilie damit einverstanden, dass die persönlichen
Angaben zur Abwicklung der Vermittlung weitergegeben sowie zur Datensicherung
in unserem Büro erfasst und gespeichert werden.
9.2
Weiterhin sind Sie damit einverstanden, das
Ihre Adresse sowie Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an andere AuPair
Familien oder AuPairs weitergegeben werden.
Grundlage sind die geltenden gesetzlichen Richtlinien zur Speicherung
und Sicherung von Daten.
10. RECHTSWAHL
Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen
AuPair Agentur friendship AuPair Service und der Gastfamilie unterliegt
ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Paderborn.
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